Ausschüttung 2014
Ausschüttung
Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 31. Mai 2014 erfolgt am 9. Juli 2014 eine Zwischenausschüttung in Höhe von 5,00 EUR je Anteil.
Die Erträge des Zeitraums vom 1. Oktober 2013 bis zum 31. Mai 2014 werden steuerlich wie folgt behandelt:
Privatanleger in EUR | Betrieblicher Anleger in EUR | |
Zwischenausschüttung* je Anteil | 5,0000 | 5,0000 |
davon steuerfrei | ||
- Ausschüttung aus Vortrag | 1,1776 | 1,1776 |
- Steuerfreie Veräußerungsgewinne (§3 Nr. 40 EStG bzw. Teileinkünfteverfahren)** | 0,7518 | 0,3007 |
- Steuerfreie Dividenden (§3 Nr. 40 EStG bzw. Teileinkünfteverfahren) | 0,0000 | 0,0000 |
- Steuerfreie Erträge nach Doppelbesteuerungabkommen*** | 0,0000 | 0,0000 |
- Substanzauskehrungen (z.B. Bauzinsen) | 3,8795 | 3,8795 |
Steuerfrei insgesamt | 4,8089 | 4,3578 |
Steuerpflichtige ausgeschüttete Erträge*** | 0,2782 | 0,7293 |
Kapitalertragsteuerpflichtiger Teil der ausgeschütteten Erträge**** | 0,2782 | 0,2782 |
Kapitalertragsteuer bei Depotverwahrung 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag | 0,0734 | 0,0734 |
*) Die Berechnung beruht auf Angaben der externen Steuerberatung der TMW Pramerica Property Investment GmbH. Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Haftung übernommen. Bei Rückfragen bitten wir Sie, Ihren jeweiligen Steuerberater zu kontaktieren.
**) Bei Privatanlegern sind die aus dem Vortrag ausgeschütteten Veräußerungsgewinne steuerfrei. Bei betrieblichen Anlegern, die unter §3 Nr. 40 EStG fallen, sind die Veräußerungsgewinne zu 40 % steuerfrei.
***) Der Unterschied zwischen der Ausschüttung pro Anteil und der Summe aus steuerfreien und steuerpflichtigen Erträgen beträgt jeweils 0,0871 EUR und resulziert aus ausländischen Steuern, die die Barausschüttung gemindert haben, bei der Ermittlung der steuerlichen Erträge aber hinzuzurechnen sind und diese daher erhöhen.
****) In die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer sind die Veräußerungsgewinne in Höhe von 0,7518 EUR je Anteil nicht einzubeziehen.
Wir weisen darauf hin, dass bei den Anlegern neben den oben aufgeführten „steuerpflichtigen ausgeschütteten Erträgen“ in Höhe von 0,2782 EUR je Anteil im Privatvermögen (0,7293 EUR je Anteil im Betriebsvermögen) auch bestimmte vom Fonds einbehaltene Erträge steuerpflichtig sind. Diese betragen im Zeitraum von 1. Oktober 2013 bis zum 31. Mai 2014 jedoch 0,0000 EUR je Anteil im Privatvermögen (0,0000 EUR je Anteil im Betriebsvermögen), so dass sich insgesamt steuerpflichtige Erträge in Höhe von 0,2782 EUR im Privatvermögen und 0,7293 EUR im Betriebsvermögen ergeben.
Zu Beachten: ggf. Berücksichtigung von Kirchensteuer und erteiltem Freistellungsauftrag.
Berechnung der Abgeltungsteuer sowie Gutschrift auf dem Konto für einen Anteil des Sondervermögens im Privatvermögen
Steuerpflichtig (gesamt) | 0,2782 EUR |
KESt. [ 25% auf "Steuerpflichtig (gesamt)"] | ./. 0,0696 EUR |
Anrechenbare Quellensteuer | + 0,0000 EUR |
Zwischensumme | ./. 0,0696 EUR |
Solidaritätszuschlag (5,5% auf "Zwischensumme") | ./. 0,0038 EUR |
Summe einzubehaltende Steuer | ./. 0,0734 EUR |
damit Gutschrift auf Konto | 4,9266 EUR |