Ausschüttungen 27. Februar 2015
(1) Endausschüttung Geschäftsjahr 2013/2014
Für das Geschäftsjahr 2013/2014 erfolgt am 27. Februar 2015 eine Endausschüttung* in Höhe von 1,00 EUR je Anteil.
Die Erträge des Geschäftsjahres 2013/2014 werden steuerlich wie folgt behandelt**:
Privatanleger in EUR | Betrieblicher Anleger (§3 Nr.40 EstG) in EUR | |
Endausschüttung je Anteil | 1,0000 | 1,0000 |
davon steuerfrei | ||
- Ausschüttung aus Vortrag | 0,0000 | 0,0000 |
- Steuerfreie Veräußerungsgewinne (§3 Nr. 40 EStG bzw. Teileinkünfteverfahren) | 0,0000 | 0,0000 |
- Steuerfreie Dividenden (§3 Nr. 40 EStG bzw. Teileinkünfteverfahren) | 0,0000 | 0,0000 |
- Steuerfreie Erträge nach Doppelbesteuerungabkommen | 0,0000 | 0,0000 |
- Substanzauskehrungen (z.B. Bauzinsen) | 0,1046 | 0,1046 |
davon nicht steuerbar | ||
- Absetzung für Abnutzung aus Vorjahren | 0,8795 | 0,8795 |
Steuerfrei bzw. nicht steuerbar insgesamt*** | 0,9841 | 0,9841 |
Steuerpflichtige ausgeschüttete Erträge | 0,0000 | 0,0000 |
Kapitalertragsteuerpflichtiger Teil der ausgeschütteten Erträge | 0,0000 | 0,0000 |
Kapitalertragsteuer bei Depotverwahrung 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag | 0,0000 | 0,0000 |
*) Die Berechnung beruht auf Angaben der externen Steuerberatung der Pramerica Property Investment GmbH. Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Haftung übernommen. Bei Rückfragen bitten wir Sie, Ihren jeweiligen Steuerberater zu kontaktieren.
**) Die Angaben beziehen sich auf die Endausschüttung für das Geschäftsjahr 2013/2014. Die Angaben für die Zwischenausschüttung, welche am 9. Juli 2014 erfolgte, sind nicht enthalten.
***) Der Unterschied zwischen der Ausschüttung pro Anteil und der Summe aus steuerfreien, nicht steuerbaren und steuerpflichtigen Erträgen beträgt jeweils -0,0159 EUR und resultiert aus ausländischen Steuern, welche die Barausschüttung erhöht haben, bei der Ermittlung der steuerlichen Erträge aber abzuziehen sind und diese daher mindern.
Wir weisen darauf hin, dass bei den Anlegern neben den oben aufgeführten „steuerpflichtigen ausgeschütteten Erträgen“ in Höhe von 0,0000 EUR je Anteil im Privatvermögen (0,0000 EUR je Anteil im Betriebsvermögen) auch bestimmte vom Fonds einbehaltene Erträge steuerpflichtig sind. Diese betragen im Geschäftsjahr 2013/2014 jedoch 0,0000 EUR je Anteil im Privatvermögen (0,0000 EUR je Anteil im Betriebsvermögen), sodass sich insgesamt steuerpflichtige Erträge in Höhe von 0,000 EUR im Privatvermögen und 0,0000 EUR im Betriebsvermögen ergeben.
(2) Zwischenausschüttung 2015
Für den Zeitraum 1. Oktober 2014 bis 31. Januar 2015 erfolgt am 27. Februar 2015 eine Zwischenausschüttung* in Höhe von 6,00 EUR je Anteil.
Die Erträge des Zeitraums 1. Oktober 2014 bis 31. Januar 2015 werden steuerlich wie folgt behandelt:
Privatanleger in EUR | Betrieblicher Anleger (§3 Nr.40 EstG) in EUR | |
Zwischenausschüttung je Anteil | 6,0000 | 6,0000 |
davon steuerfrei | ||
- Ausschüttung aus Vortrag | 0,0000 | 0,0000 |
- Steuerfreie Veräußerungsgewinne (§3 Nr. 40 EStG bzw. Teileinkünfteverfahren) | 0,0000 | 0,0000 |
- Steuerfreie Dividenden (§3 Nr. 40 EStG bzw. Teileinkünfteverfahren) | 0,0000 | 0,0000 |
- Steuerfreie Erträge nach Doppelbesteuerungabkommen | 0,0000 | 0,0000 |
- Substanzauskehrungen (z.B. Bauzinsen) | 5,9422 | 5,9422 |
davon nicht steuerbar | ||
- Absetzung für Abnutzung aus Vorjahren | 0,0578 | 0,0578 |
Steuerfrei bzw. nicht steuerbar insgesamt | 6,0000 | 6,0000 |
Steuerpflichtige ausgeschüttete Erträge | 0,0000 | 0,0000 |
Kapitalertragsteuerpflichtiger Teil der ausgeschütteten Erträge | 0,0000 | 0,0000 |
Kapitalertragsteuer bei Depotverwahrung 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag | 0,0000 | 0,0000 |
*) Die Berechnung beruht auf Angaben der externen Steuerberatung der Pramerica Property Investment GmbH. Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Haftung übernommen. Bei Rückfragen bitten wir Sie, Ihren jeweiligen Steuerberater zu kontaktieren.
(3) Endausschüttung 2015
Für das Geschäftsjahr 2014/2015 erfolgt am 17. Dezember 2015 eine Endausschüttung* in Höhe von 1,00 EUR je Anteil.
Die Erträge des Geschäftsjahres 2014/2015 werden steuerlich wie folgt behandelt**:
Privatanleger in EUR | Betrieblicher Anleger (§3 Nr.40 EstG) in EUR | |
Endausschüttung je Anteil | 1,0000 | 1,0000 |
davon steuerfrei | ||
- Ausschüttung aus Vortrag | 0,0000 | 0,0000 |
- Steuerfreie Veräußerungsgewinne (§3 Nr. 40 EStG bzw. Teileinkünfteverfahren) | 0,0000 | 0,0000 |
- Steuerfreie Dividenden (§3 Nr. 40 EStG bzw. Teileinkünfteverfahren) | 0,0000 | 0,0000 |
- Steuerfreie Erträge nach Doppelbesteuerungabkommen | 0,0000 | 0,0000 |
- Substanzauskehrungen (z.B. Bauzinsen) | 1,0002 | 1,0002 |
davon nicht steuerbar | ||
- Absetzung für Abnutzung aus Vorjahren | 0,0000 | 0,0000 |
Steuerfrei bzw. nicht steuerbar insgesamt*** | 1,0002 | 1,0002 |
Steuerpflichtige ausgeschüttete Erträge | 0,0000 | 0,0000 |
Kapitalertragsteuerpflichtiger Teil der ausgeschütteten Erträge | 0,0000 | 0,0000 |
Kapitalertragsteuer bei Depotverwahrung 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag | 0,0000 | 0,0000 |
*) Die Berechnung beruht auf Angaben der externen Steuerberatung der Pramerica Property Investment GmbH. Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Haftung übernommen. Bei Rückfragen bitten wir Sie, Ihren jeweiligen Steuerberater zu kontaktieren.
**) Die Angaben beziehen sich auf die Endausschüttung für das Geschäftsjahr 2014/2015. Die Angaben für die Zwischenausschüttung, welche am 27.02,2015 erfolgte, sind nicht enthalten.
***) Der Unterschied zwischen der Ausschüttung pro Anteil und der Summe aus steuerfreien, nicht steuerbaren und steuerpflichtigen Erträgen beträgt jeweils 0,0002 EUR und resultiert aus ausländischen Steuern, welche die Barausschüttung gemindert haben, bei der Ermittlung der steuerlichen Erträge aber abzuziehen sind und diese daher erhöhen.
Wir weisen darauf hin, dass bei den Anlegern neben den oben aufgeführten „steuerpflichtigen ausgeschütteten Erträgen“ in Höhe von 0,0000 EUR je Anteil im Privatvermögen (0,0000 EUR je Anteil im Betriebsvermögen) auch bestimmte vom Fonds einbehaltene Erträge steuerpflichtig sind. Diese betragen im Geschäftsjahr 2014/2015 jedoch 0,0000 EUR je Anteil im Privatvermögen (0,0000 EUR je Anteil im Betriebsvermögen), sodass sich insgesamt steuerpflichtige Erträge in Höhe von 0,000 EUR im Privatvermögen und 0,0000 EUR im Betriebsvermögen ergeben.