Ausschüttungen 2016
Endausschüttung 14. Dezember 2016
Für Geschäftsjahr 2015/2016 erfolgt am 14. Dezember 2016 eine Endausschüttung* in Höhe von 1,00 EUR je Anteil.
Die Erträge des Geschäftsjahres 2015/2016 werden steuerlich wie folgt behandelt**:
Privatanleger in EUR | Betrieblicher Anleger (§3 Nr.40 EstG) in EUR | |
Endausschüttung je Anteil | 1,0000 | 1,0000 |
davon steuerfrei | ||
- Ausschüttung aus Vortrag | 0,0000 | 0,0000 |
- Steuerfreie Veräußerungsgewinne (§3 Nr. 40 EStG bzw. Teileinkünfteverfahren) | 0,0000 | 0,0000 |
- Steuerfreie Dividenden (§3 Nr. 40 EStG bzw. Teileinkünfteverfahren) | 0,0000 | 0,0000 |
- Steuerfreie Erträge nach Doppelbesteuerungabkommen | 0,0000 | 0,0000 |
- Substanzauskehrungen (z.B. Bauzinsen) | 1,0000 | 1,0000 |
davon nicht steuerbar | ||
- Absetzung für Abnutzung aus Vorjahren | 0,0000 | 0,0000 |
Steuerfrei bzw. nicht steuerbar insgesamt | 1,0000 | 1,0000 |
Steuerpflichtige ausgeschüttete Erträge | 0,0000 | 0,0000 |
Kapitalertragsteuerpflichtiger Teil der ausgeschütteten Erträge | 0,0000 | 0,0000 |
Kapitalertragsteuer bei Depotverwahrung 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag | 0,0000 | 0,0000 |
*) Die Berechnung beruht auf Angaben der externen Steuerberatung der Pramerica Property Investment GmbH. Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Haftung übernommen. Bei Rückfragen bitten wir Sie, Ihren jeweiligen Steuerberater zu kontaktieren.
**) Die Angaben beziehen sich auf die Endausschüttung für das Geschäftsjahr 2015/2016. Die Angaben für die Zwischenausschüttung, welche am 15.06.2016 erfolgte, sind nicht enthalten.
Zwischenausschüttung 15. Juni 2016
Für Geschäftsjahr 2015/2016 erfolgt am 15. Juni 2015 eine Zwischenausschüttung* in Höhe von 2,50 EUR je Anteil.
Die Erträge des Zeitraums 1. Oktober 2015 bis 30. April 2016 werden steuerlich wie folgt behandelt:
Privatanleger in EUR | Betrieblicher Anleger (§3 Nr.40 EstG) in EUR | |
Zwischenausschüttung je Anteil | 2,5000 | 2,5000 |
davon steuerfrei | ||
- Ausschüttung aus Vortrag | 0,0000 | 0,0000 |
- Steuerfreie Veräußerungsgewinne (§3 Nr. 40 EStG bzw. Teileinkünfteverfahren) | 0,0000 | 0,1367 |
- Steuerfreie Dividenden (§3 Nr. 40 EStG bzw. Teileinkünfteverfahren) | 0,0000 | 0,0000 |
- Steuerfreie Erträge nach Doppelbesteuerungabkommen | 0,0000 | 0,0000 |
- Substanzauskehrungen (z.B. Bauzinsen) | 2,1515 | 2,1515 |
davon nicht steuerbar | ||
Steuerfrei bzw. nicht steuerbar insgesamt** | 2,1515 | 2,2882 |
Steuerpflichtige ausgeschüttete Veräußerungsgewinne (§3 Nr. 40 EStG bzw. Teileinkünfteverfahren)** | 0,3418 | 0,2051 |
Kapitalertragsteuerpflichtiger Teil der ausgeschütteten Erträge | 0,3418 | 0,3418 |
Kapitalertragsteuer bei Depotverwahrung 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag | 0,0901 | 0,0901 |
*) Die Berechnung beruht auf Angaben der externen Steuerberatung der Pramerica Property Investment GmbH. Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Haftung übernommen. Bei Rückfragen bitten wir Sie, Ihren jeweiligen Steuerberater zu kontaktieren.
**) Der Unterschied zwischen der Ausschüttung je Anteil und der Summe aus steuerfreien, nicht steuerbaren und steuerpflichtigen Erträgen beträgt jeweils EUR -0,0067 und resultiert aus ausländischen Steuern, die die Barausschüttung erhöht haben, bei der Ermittlung der steuerlichen Erträge aber abzuziehen sind und diese daher mindern.